Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PBP Planungsbüro professionell
  3. Planervertrag wird „frei“ gekündigt: Das müssen Sie bei der Honorarabrechnung beachten

VertragsrechtPlanervertrag wird „frei“ gekündigt: Das müssen Sie bei der Honorarabrechnung beachten

Abo-Inhalt27.11.20249 Min. LesedauerVon Katja Gaiser, ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Baiersbronn

| Der Ton wird rauer, die Gangart härter. Viele Bauherren wollen Planungsverträge vorzeitig beenden. Die freie Kündigung nach § 648 BGB ist dabei der Regel-, die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB (PBP 11/2024) der Ausnahmefall. Eine Entscheidung des OLG Düsseldorf lehrt, dass Sie bei einer freien Kündigung aufpassen müssen, um nicht hohe Honorarverluste hinnehmen zu müssen. PBP stellt Ihnen neben dem konkreten Fall auch die Fallstricke des Kündigungsparagrafen § 648 BGB vor und zeigt, welche Konsequenzen Sie aus der Entscheidung ziehen sollten. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PBP 12/2024, S. 12 · ID: 50233138

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte