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BüroführungDienstreisen ins europäische Ausland: Ohne A1-Bescheinigung drohen hohe Bußgelder

Abo-Inhalt25.09.20257 Min. Lesedauer IWW

| Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine Dienstreise ins EU-Ausland antreten, sollten Sie eine „A1-Bescheinigung“ mit sich führen. Damit weisen Sie gegenüber den ausländischen Zollbeamten nach, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind. Können Sie das nicht, drohen hohe Bußgelder. PBP nimmt dies zum Anlass, das Thema A1-Bescheinigung einmal komplett aufzurollen. |

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