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AbmahnungAnspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Ende des Arbeitsverhältnisses

04.10.202384 Min. Lesedauer IWW

| Der Arbeitnehmer kann nach Ende des Arbeitsverhältnisses regelmäßig die Löschung (Entfernung) einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Das folgt nach Ansicht des LAG Baden-Württemberg aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO. |

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