Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PA Privatliquidation aktuell
  3. Wie ist die Entfernung einer frakturierten Zahnscherbe im Notdienst zu berechnen?

KinderzahnheilkundeWie ist die Entfernung einer frakturierten Zahnscherbe im Notdienst zu berechnen?

Leseprobe29.01.20261 Min. Lesedauer IWW

Frage: „Im Notdienst haben wir bei einem Kind (privat versichert) eine frakturierte Zahnscherbe entfernt. Diese hing nur noch am Zahnfleisch fest. Der Zahn musste auch vorerst nicht mit einer Füllung versorgt werden. Was können wir berechnen? Eine Extraktion ist es ja nicht wirklich.“

Antwort: Das Entfernen einer frakturierten Zahnscherbe können Sie mit der Nr. Ä2009 (Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers) berechnen. Die Zahnscherbe ist kein fester Bestandteil des Zahnes mehr und ist durch die reizende und störende Verankerung am Zahnfleisch gebührenrechtlich als Fremdkörper einzuordnen. Etwaige Anästhesien können zusätzlich berechnet werden.

AUSGABE: PA 2/2026, S. 1 · ID: 50683580

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte