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Feb. 2026

ParodontologieIst neben der AIT nach Nrn. 3010a/4138a GOZ sitzungsgleich eine Belagsentfernung nach Nrn. 4050 und 4055 GOZ ansatzfähig?

Leseprobe29.01.20261 Min. Lesedauer IWW

Frage: „Dürfen wir bei einem Privatpatienten neben der AIT-Leistung (Nrn. 3010a/4138a GOZ) in gleicher Sitzung die Belagsentfernung nach den Nrn. 4050 und 4055 GOZ berechnen?“

Antwort: Die AIT-Leistung beschreibt „nur“ die subgingivale (unter dem Zahnfleischsaum) Instrumentierung. Wenn Sie in gleicher Sitzung auch supragingivale (oberhalb des Zahnfleischsaums) Beläge entfernen, können Sie dies zusätzlich mit den Nrn. 4050 und 4055 GOZ (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge) berechnen. Auch denkbar wäre der Ansatz der Nr. 1040 GOZ (PZR) bei vollständiger Leistungserbringung.

AUSGABE: PA 2/2026, S. 1 · ID: 50683819

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