HonorarwesenPrivate PAR-Leistungen: Neue zahnmedizinische Argumentationshilfe der DG PARO
| Bereits im August 2021 hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Position bezogen zu der Übersetzung der gesetzlichen PAR-Leistungen in die private Krankenversicherung. Doch die privaten Kostenträger sind zum Teil nicht mit den Interpretationen der BZÄK einverstanden. Daraufhin machte die BZÄK im Sommer 2022 Vorschläge für geeignete Analogziffern. Nachdem weiterhin Unruhe bezüglich der Erstattung von PAR-Leistungen besteht, hat die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO, dgparo.de) in einer aktuellen Stellungnahme (im Volltext unter voge.ly/vglrDUV/) zahnmedizinische Begründungen für die Verwendung von Analogleistungen formuliert, die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben. |
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AUSGABE: PA 12/2022, S. 4 · ID: 48774233
