AbrechnungsorganisationDürfen Zahnärzte Rechnungen unverschlüsselt an Patienten mailen?
| Frage: „Wenn wir Röntgenaufnahmen verschicken, müssen diese verschlüsselt sein. Wie ist das aber mit den Rechnungen? Einige Patienten wünschen diese per Mail. Dürfen wir diese einfach so zustellen?“ |

Antwort: Nein, denn auch Rechnungen enthalten personenbezogene bzw. sensible Daten. Daher dürfen und sollten sie bei Versand per E-Mail nur verschlüsselt gestellt werden, entweder über eine Inhalts- oder eine Transportverschlüsselung. Das bedeutet: Entweder wird die Rechnung oder aber der Übertragungsweg verschlüsselt.
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AUSGABE: PA 2/2022, S. 1 · ID: 47777164