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LeserforumDarf der Faktor ohne Begründung im Vorfeld gesteigert werden?

Abo-Inhalt16.12.20221175 Min. Lesedauer IWW

| Frage:Im Gespräch mit meiner Kollegin ergab sich in der Praxis kürzlich folgende Fragestellung: Darf bei der Erstellung eines privaten Kostenvoranschlags der Faktor ohne Begründung im Vorfeld erhöht werden, wenn absehbar ist, dass der 2,3-fache Satz überschritten wird?“ |

Antwort: Wenn bereits bei der Planung ein erhöhter Zeitaufwand, eine erhöhte Schwierigkeit oder besondere Umstände zu erwarten sind, darf der Faktor bereits im Kostenvoranschlag erhöht werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte sogar entschieden, dass vorhersehbare Steigerungssätze im Heil- und Kostenplan angegeben werden müssen (Urteil vom 16.06.1997, Az. 5 U 35/97). Ein für alle Fälle bindendes Urteil ist dies jedoch nicht, zumal es auch Gegenurteile dazu gibt.

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AUSGABE: PA 1/2023, S. 1 · ID: 48742351

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