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Jan. 2026

RechnungsstellungBegründungen für Abformungen, Teil- und Totalprothetik sowie für Reparaturen

Abo-Inhalt05.01.20264 Min. LesedauerVon Anita Göbel, Hummeltal

Aufwendige Reparaturen an Prothesen und deren Abformungen (Nrn. 5170 bis 5300 GOZ) gehören zum Kerngeschäft der Alltagszahnmedizin. Häufig sind die Reparaturen ein aufwendiges Vorhaben mit fragwürdiger Honorierung – im GKV-Bereich ebenso wie in der GOZ. Häufige Wiederholungen bei Abformungen, Mehrfachreparaturen, zahlreiche Nachbehandlungen und Nachkontrollen, all das erhöht den Zeitaufwand und erschwert das Durchführen der Leistung. Im Beitrag zeigen wir unter Angabe der Behandlungszeit Möglichkeiten zur Faktorgestaltung auf, mit denen Sie für den erhöhten Zeitbedarf ein angemessenes Honorar erreichen.

Wichtig — Die folgenden Zeitangaben basieren auf einem angenommenen Praxisstundensatz von 400 Euro. Sie sind ggf. an den individuellen Stundensatz anzupassen. Die Ermittlung des Stundensatzes für die Kalkulation Ihrer zahnärztlichen Leistungen sollte regelmäßig überprüft werden. Denn falsch ermittelte Kosten pro Behandlungsstunde führen zu unangemessenen Honoraren. Im schlimmsten Fall decken diese die Kosten nicht ab. Richtig ermittelt und kombiniert mit einer entsprechenden Praxissoftware sind sie aber ein hochprofessionelles und einfach zu handhabendes Steuerungsinstrument. Details hierzu lesen Sie unter iww.de/pa > Abruf-Nr. 47537855.

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AUSGABE: PA 1/2026, S. 13 · ID: 50648771

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