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Nov. 2025

Umsatzsteuerzahler„Entnahme-Verkauf-Modell“ setzt eine eindeutige Entnahmehandlung voraus

Abo-Inhalt13.10.202530 Min. Lesedauer IWW

| Ein Verkauf von Unternehmensvermögen unterliegt der Umsatzsteuer. Eine Entnahme kann hingegen ohne Umsatzsteuer bleiben, wenn der Gegenstand ohne Vorsteuerabzug Unternehmensvermögen wurde. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen gelten für dieses „Entnahme-Verkauf-Modell“ aber strenge Voraussetzungen. |

Hintergrund: Wurde ein Wirtschaftsgut ohne Vorsteuerabzug erworben und in das Unternehmensvermögen eingelegt, kann es grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar entnommen und anschließend ohne Umsatzsteuer verkauft werden. So hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2002 Folgendes festgestellt: Entnimmt der Steuerpflichtige den Pkw, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hatte, vor der Veräußerung seinem Unternehmen, ist es unzulässig, die Entnahme zu besteuern. Wenn der Steuerpflichtige den Pkw dann veräußert, ist diese Leistung seinem privaten Bereich zuzurechnen. Sie unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer. Zu den Voraussetzungen musste jüngst das Finanzgericht Niedersachsen entscheiden.

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AUSGABE: MRP 11/2025, S. 0 · ID: 50585252

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