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Alle SteuerzahlerNur eine Gebühr bei einheitlich erteilter verbindlicher Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern

Abo-Inhalt13.10.202524 Min. Lesedauer IWW

| Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass gegenüber mehreren Antragstellern nur eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erhoben werden kann, wenn die Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt wird. |

Sachverhalt

Acht Personen, die an einer Holdinggesellschaft beteiligt waren, planten eine Umstrukturierung. Sie baten das Finanzamt hierzu gemeinsam um eine verbindliche Auskunft nach § 89 der Abgabenordnung (AO). Daraufhin erteilte das Finanzamt acht inhaltsgleiche Auskünfte und erließ acht Gebührenbescheide über je 109.736 EUR (gesetzliche Höchstgebühr) – jedoch zu Unrecht.

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AUSGABE: MRP 11/2025, S. 0 · ID: 50585218

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