Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. MRP Monatsrundschreiben Plus
  3. Keine außergewöhnlichen Belastungen: Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung

Alle SteuerzahlerKeine außergewöhnlichen Belastungen: Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung

Abo-Inhalt13.08.2025238 Min. Lesedauer IWW

| Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehbar. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. |

Sachverhalt

Ein Steuerpflichtiger hatte einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag abgeschlossen. Den Betrag (6.500 EUR) machte er als außergewöhnliche Belastungen geltend. Begründung: Da die Übernahme der Beerdigungskosten auf Ebene des Erben zu außergewöhnlichen Belastungen führen könne, dürfe nichts anderes gelten, wenn er selbst einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließe, um seinen Angehörigen die Beerdigungskosten zu ersparen. Das Finanzgericht Münster ist dieser Argumentation indes nicht gefolgt.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: MRP 9/2025, S. 0 · ID: 50513598

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025

Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Gesellschafter verkauft Anteile und bleibt Geschäftsführer: Wie muss er den Verkaufspreis versteuern?

MRP
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite 0
13.08.2025
240 Min. Lesedauer

Liegt Arbeitslohn vor, wenn ein Teil eines Veräußerungspreises für Gesellschaftsanteile dafür gezahlt wird, dass der (dann ehemalige) Gesellschafter für einen bestimmten Zeitraum noch als Geschäftsführer tätig wird? Mit dieser Frage ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte