UmsatzsteuerzahlerAusländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Bestätigung nur noch elektronisch
| Bisher konnten Anfragen an das Bundeszentralamt für Steuern zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern schriftlich, über das Internet oder telefonisch erfolgen. Doch das hat sich seit dem 20.7.2025 geändert. Nunmehr können etwaige Anfragen ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden. |
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AUSGABE: MRP 9/2025, S. 0 · ID: 50513663
