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März 2026

Alle SteuerzahlerInteressante Urteile zur Energiepreispauschale

Registrierungspflichtig09.02.20262 Min. Lesedauer IWW

Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde den Anspruchsberechtigten einmalig eine Energiepreispauschale i. H. von 300 EUR gewährt. In einem Verfahren vor dem Finanzgericht Münster ging es nun um die Frage, ob das Finanzamt berechtigt ist, eine vom Arbeitgeber zu Unrecht ausgezahlte Energiepreispauschale von diesem zurückzufordern. Das Finanzgericht Sachsen musste entscheiden, ob die Energiepreispauschale auch für Rentner steuerpflichtig ist.

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AUSGABE: MRP 3/2026, S. 0 · ID: 50705787

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