Alle SteuerzahlerGesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeitragssatz steigt 2025 auf 2,5 %
| Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird mit Wirkung ab 2025 um 0,8 % auf 2,5 % angehoben (BAnz AT 7.11.24 B4). Allerdings ist dies nur ein Orientierungswert. Den tatsächlichen Zusatzbeitragssatz bestimmt jede Krankenkasse individuell. |
Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 EUR bewirkt eine Erhöhung um 0,8 %, dass der Nettolohn um 12 EUR sinkt. Da der Zusatzbeitrag paritätisch getragen wird, zahlt der Arbeitgeber die anderen 12 EUR.
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AUSGABE: MRP 1/2025, S. 0 · ID: 50256329
