Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. MRP Monatsrundschreiben Plus
  3. Dienstwagen: Nicht alle selbst getragenen Kosten mindern den geldwerten Vorteil

Jan. 2025

ArbeitnehmerDienstwagen: Nicht alle selbst getragenen Kosten mindern den geldwerten Vorteil

Abo-Inhalt04.12.20242 Min. Lesedauer IWW

| Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regel erfasst wären. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. |

Sachverhalt

Der geldwerte Vorteil für die auch private Nutzungsüberlassung des Dienstwagens wurde nach der Ein-Prozent-Regel ermittelt. In seiner Einkommensteuererklärung begehrte der Arbeitnehmer eine Minderung dieses Vorteils um selbst getragene und privat veranlasste Maut-, Fähr- und Parkkosten sowie die Absetzung für Abnutzung eines privat angeschafften Fahrradträgers für den Dienstwagen.
Das Finanzamt, das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof lehnten dies aber ab.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: MRP 1/2025, S. 0 · ID: 50256418

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte