Gesellschafter und Geschäftsführer von KapitalgesellschaftenGesellschafter verkauft Anteile und bleibt Geschäftsführer: Wie muss er den Verkaufspreis versteuern?
| Liegt Arbeitslohn vor, wenn ein Teil eines Veräußerungspreises für Gesellschaftsanteile dafür gezahlt wird, dass der (dann ehemalige) Gesellschafter für einen bestimmten Zeitraum noch als Geschäftsführer tätig wird? Mit dieser Frage muss sich der Bundesfinanzhof befassen. Das Finanzgericht Köln hatte auf Arbeitslohn plädiert. |
Sachverhalt |
Der Steuerpflichtige A war an einer GmbH beteiligt und zugleich deren Geschäftsführer. Im Streitjahr verkaufte A seine Anteile. In dem Kaufpreis war vertragsgemäß ein Teilbetrag für die Fortsetzung der Geschäftsführung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren enthalten. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass es sich bei dem Teilbetrag um eine Gegenleistung für die mehrjährige Geschäftsführertätigkeit des A handele und diese nach § 19 i. V. mit § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Arbeitslohn der Besteuerung unterliege. Der Verkäufer A wandte dagegen ein, dass der Teilbetrag im Rahmen der Ermittlung des Gewinns i. S. des § 17 EStG („Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften“ unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens) zu berücksichtigen sei. Das Finanzgericht Köln sprach sich im Klageverfahren unter Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls für Arbeitslohn aus. |
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AUSGABE: MRP 9/2025, S. 0 · ID: 50513662
