Abschließende HinweiseAbgabe der Steuererklärungen: Verspätungszuschlag und Corona-Krise
Mit der Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2019 hatte der Gesetzgeber Rücksicht auf Erschwernisse genommen, die durch die Corona-Pandemie verursacht waren. Versäumte der Steuerpflichtige allerdings auch diese Fristen, waren zwingend Verspätungszuschläge festzusetzen. Ein Ermessen bestand hier nicht. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
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AUSGABE: MRP 3/2026, S. 0 · ID: 50705828