UmsatzsteuerzahlerZur Besteuerung der Übertragung von Einzweck-Gutscheinen
Abo-Inhalt11.11.2025139 Min. Lesedauer IWW
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Ob ein Gutschein als Einzweck-Gutschein oder als Mehrzweck-Gutschein anzusehen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins. Es kommt bei dieser Beurteilung nicht darauf an, ob ein Gutschein nach seiner Ausgabe zwischen Steuerpflichtigen übertragen werden kann, die im eigenen Namen handeln und in anderen Mitgliedstaaten als demjenigen ansässig sind, in dem der Leistungsort liegt. So lautet ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs. |
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AUSGABE: MRP 12/2025, S. 0 · ID: 50621277