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März 2025

Für alle SteuerpflichtigenKeine außergewöhnlichen Belastungen: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio

Abo-Inhalt11.02.20252 Min. Lesedauer IWW

| Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt. |

Hintergrund: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich nur aus, soweit die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Deren Höhe hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und von der Zahl der Kinder ab.

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AUSGABE: MRK 3/2025, S. 0 · ID: 50317254

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