Für KapitalanlegerInvestmentfonds: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2026 veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins zum 2.1.2026 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 erforderlich ist.
Wer in Investmentfonds (beispielsweise ETFs = Exchange-Traded Funds) investiert, sollte zu Beginn eines Jahres für genügend Liquidität auf dem Verrechnungskonto sorgen. Denn dann wird die Vorabpauschale fällig.
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AUSGABE: MRK 3/2026, S. 0 · ID: 50705856
