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Für GmbH-GeschäftsführerArbeitszeit im Anstellungsvertrag nicht geregelt: Kein Kurzarbeitergeld für Geschäftsführer

Abo-Inhalt10.03.20251 Min. Lesedauer IWW

| Ist im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers keine bestimmte Arbeitszeitdauer vereinbart, lässt sich im Rahmen der Regelungen über das Kurzarbeitergeld (KuG) mangels Bezugspunkt ein Arbeitsausfall und daraus resultierend ein arbeitsausfallbedingter Entgeltausfall nicht feststellen. Das hat das Sozialgericht Magdeburg (Urteil vom 2.12.2024, Az. S 20 AL 193/21) entschieden und die Nichtbewilligung von KuG bestätigt. |

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AUSGABE: MRK 4/2025, S. 0 · ID: 50348577

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