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Kündigung wegen ZahlungsverzugWeitere typische Fallkonstellationen aus der Praxis

Abo-Inhalt22.02.20232586 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen

| Die Kündigung wegen Zahlungsverzug ist der wohl mit Abstand wichtigste Kündigungsgrund. In MK 23, 13, haben wir die Grundzüge dieser Problematik dargestellt, in MK 23, 33 haben wir damit begonnen, anhand typischer Fälle zu zeigen, worauf Sie achten müssen. Der folgende Beitrag schließt die Beitragsreihe ab. |

Fall 11

Die Wohnung ist 20 Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben. Der Mieter zahlt ab April monatlich nur 240 EUR. Wann kann gekündigt werden?

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AUSGABE: MK 3/2023, S. 51 · ID: 49052399

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