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MKMietrecht kompakt

MietgebrauchAnlocken von Vögeln auf dem Balkon kann untersagt werden

21.02.20232553 Min. Lesedauer IWW

| Wenn durch das Auslegen von Futter oder das Aufstellen eines Vogelhäuschens auf den Balkon Singvögel angelockt werden und dadurch die Balkone, Markisen und Fensterbretter der Nachbarn erheblich verunreinigt werden, ist die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauchs überschritten (AG Frankfurt a. M. 25.2.22, 33 C 3812/21, Abruf-Nr. 233560). |

Die Mieterin stellte auf dem Balkon der Wohnung ein Vogelhäuschen mit Futter auf. Hierdurch wurden Vögel angelockt, die den darunterliegenden Balkon und dessen Markise mit Futterresten und Vogelkot verunreinigten. Darüber beschwerte sich die betroffene Nachbarin. Nach mehreren erfolglosen Abmahnungen erhob sie eine Unterlassungsklage. Mit Erfolg: Die Nachbarin habe gegenüber der Mieterin einen Anspruch auf Unterlassung, Vogelfutter auf dem Balkon auszulegen und ein Vogelhäuschen aufzustellen, § 541 BGB.

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AUSGABE: MK 3/2023, S. 43 · ID: 49052216

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