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WohnungseigentumWEG-Verwalter: Keine Sondervergütung für DS-GVO-Umsetzung

18.09.20242192 Min. Lesedauer IWW

| Für die DS-GVO-Umsetzung erhält ein WEG-Verwalter ohne entsprechende Regelung keine Sondervergütung. Diese Tätigkeit zählt zu den Grundleistungen (AG München 7.6.23, 1292 C 17051/22 WEG, Abruf-Nr. 243730). |

Die Verwalterin einer Eigentümergemeinschaft überwies im Jahr 2020 vom Konto der Gemeinschaft einen Betrag in Höhe von rd. 2.500 EUR auf ihr Geschäftskonto. Begründung: Sie habe aufgrund der Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten aufgewendet und alle Mitarbeiter geschult. Ihr stehe daher eine Sondervergütung zu. Da die Eigentümergemeinschaft dies anders sah, erhob sie Zahlungsklage. Tatsächlich enthielt der Verwaltervertrag keine Sondervergütungsregelung für diese Tätigkeit. Auch entsprechende Beschlüsse wurden nicht gefasst.

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AUSGABE: MK 10/2024, S. 181 · ID: 50155328

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