WohnraummieteTod des Mieters ist kein vertragswidriger Gebrauch
. 227408
| Erben schulden keine Sonderreinigung zur Beseitigung von Verwesungsgerüchen und ähnlichen Belastungen der Mietsache (LG Berlin 5.10.21, 66 S 7/21, Abruf-Nr. 227408). |
Wegen des in der Wohnung nach dem Versterben des Mieters herrschenden schlechten Geruchs ließen die Erben eine Sonderreinigung, eine Wohnungsgrundreinigung und weitere Arbeiten durchführen. Der Vermieter behauptete, auch danach sei die Wohnung von Fliegen und Maden befallen gewesen; außerdem habe in der Wohnung weiterhin Verwesungs- und anderer strenger Geruch geherrscht. Der Vermieter weigerte sich daher, die Barkaution auszuzahlen.
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AUSGABE: MK 3/2022, S. 41 · ID: 47979794