WohnraummieteTod des Mieters: Verschweigen rechtfertigt fristlose Kündigung
Das jahrelange unredliche Verschweigen des Todes des Mieters begründet einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung (KG 20.10.25, 12 U 52/25, Abruf-Nr. 253025).
Nach dem Tod des Mieters im Jahr 2019 informierte dessen Lebensgefährtin die Vermieter über Jahre hinweg nicht. Sie hielt vielmehr den Anschein aufrecht, der Mieter lebe noch, kommunizierte unter seinem Namen und reichte Dokumente mit vermeintlicher Unterschrift ein. Erst durch eine Melderegisterauskunft erfuhren die neuen Eigentümer vom Todesfall und kündigten innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist nach § 563 Abs. 4 BGB.
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AUSGABE: MK 4/2026, S. 61 · ID: 50699525
