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MKMietrecht kompakt
Apr. 2022

HeizkostenverordnungStrichwerte in kWh umrechnen? Bußgeld droht!

22.03.20223717 Min. LesedauerVon RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf

| Derzeit sind rund 80 Prozent der Wohnungen noch mit Heizkostenverteilern ausgestattet. Letztere sind aber keine Messgeräte, die kWh anzeigen. Sie zeigen nur dimensionslose Werte an, umgangssprachlich „Striche“. |

Bei fernablesbarer Geräteausstattung muss der Vermieter/Wärmemessdienst dem Mieter seit dem 1.1.22 den Verbrauch „im letzten Monat in Kilowattstunden“ mitteilen. Unterbleibt dies, darf der Mieter seinen Kostenanteil um drei Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizkV). Daraus folgt: Unproblematisch sind Wärmezähler, weil diese direkt kWh anzeigen.

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AUSGABE: MK 4/2022, S. 63 · ID: 48079410

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