BetriebskostenEinsichtsrecht in Originalbelege als Regel
| Der Umfang der Kontrollrechte des Mieters im Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnungen ist ein Dauerthema in der BGH-Rechtsprechung. Es wird immer wieder versucht, den maßgeblichen § 259 Abs. 1 BGB im Wohnraummietrecht mit Einschränkungen zu versehen, die sich der Vorschrift nun einmal nicht entnehmen lassen. Das hat der BGH bereits wiederholt entschieden. Seine Rechtsprechung hierzu ist nun um eine Facette reicher. Während vor Jahren darum gestritten wurde, ob der Mieter einen Anspruch auf Überlassung von Belegkopien hat, lag dem BGH nun die umgekehrte Konstellation zur Entscheidung vor: Die Mieter wollten die Originale sehen, der Vermieter die Belegeinsicht auf von ihm gefertigte Kopien beschränken. |
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AUSGABE: MK 4/2022, S. 66 · ID: 48079413

