WEG-NovelleGegenstand und Inhalt des Sondereigentums
| § 5 WEG n. F. regelt Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums. Die Vorschrift dient damit der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, was Auswirkungen auf die Zuständigkeit und Kostentragung der Instandhaltung und Instandsetzung hat. |
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AUSGABE: MK 2/2025, S. 35 · ID: 50281688