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MKMietrecht kompakt

BauarbeitenDrohnenflug über Wohnhaus zulässig?

30.03.20262 Min. LesedauerVon Dr. Toni Kapfelsperger, München

Das AG München musste sich mit dem Antrag auf Unterlassung eines Drohnenflugs über einem Wohnhaus befassen, nachdem der Bewohner der Dachgeschosswohnung eine Beeinträchtigung seiner Rechte sah. Im Ergebnis hat es seinen Unterlassungsanspruch verneint.

Eine Baufirma war beauftragt worden, das Dach eines Wohnhauses in München für eine energetische Sanierung zu vermessen und plante für diesen Zweck eine Drohne einzusetzen. Im Hausflur wies sie unter Angabe des Tags auf den anstehenden Drohnenflug hin und betonte zugleich, dass auf den Aufnahmen erkennbare personenbezogene Informationen unkenntlich gemacht würden. Der Bewohner einer Dachgeschosswohnung des Wohnhauses sah dennoch die Gefahr, dass durch den Drohnenflug personenbezogene Daten von ihm erfasst würden. Daher beantragte er den Erlass einer einstweiligen Verfügung, um der Baufirma den Drohnenflug zu untersagen.

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AUSGABE: MK 4/2026, S. 65 · ID: 50762387

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