Insolvenz des GewerbemietersAbgesonderte Befriedigung des Vermieters bei Mietsicherheit durch Verpfändung eines Sparguthabens
| Eine Mietsicherheit soll Ansprüche des Vermieters absichern, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können. Sie begrenzt – im Fall der Insolvenz des Mieters – sein Risiko, Ansprüche nicht durchsetzen zu können. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter in der Insolvenz des gewerblichen Mieters nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts des Insolvenzverwalters zur abgesonderten Befriedigung aus einem verpfändeten Sparguthaben berechtigt ist, vor allem hinsichtlich eines Schadenersatzanspruchs wegen vorzeitiger Beendigung eines (befristeten) Mietverhältnisses, hat der BGH jetzt erstmals entschieden und grundlegende Streitfragen geklärt. |
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AUSGABE: MK 7/2022, S. 127 · ID: 48408644
