Einnahmen-ÜberschussrechnungZeitliche Zuordnung von USt-Vorauszahlungen: Es kommt auch auf die Fälligkeit an
Abruf-Nr. 229398
| Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben i. S. des § 11 EStG setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind (BFH 16.2.22, X R 2/21, Abruf-Nr. 229398; BFH, PM Nr. 21/22 vom 27.5.22). Dies ist insbesondere bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zu beachten. |
1. Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: MBP 8/2022, S. 129 · ID: 48414036