Verbilligte VermietungÜberschussprognose trotz Erfüllung der 66 %-Grenze bei aufwendig gestalteten Wohngebäuden?
Abruf-Nr. 226476
| Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken ist unschädlich bzw. gilt als vollentgeltlich, wenn das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Das FG Baden-Württemberg (22.1.21, 5 K 1938/19, Abruf-Nr. 226476) hat das bei einer Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes allerdings jüngst anders gesehen und eine Totalüberschussprognose gefordert. |
Beachten Sie | Gegen die Entscheidung des FG Baden-Württemberg ist die Revision (BFH: IX R 17/21) anhängig. Somit kann der BFH nun klären, ob bei einer Vermietung mit mindestens 66 % der ortsüblichen Miete eine Totalüberschussprognose erforderlich ist, wenn es sich um ein aufwendig gestaltetes Wohngebäude (im konkreten Fall: Einfamilienhaus mit weit über 250 qm Wohnfläche) handelt.
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AUSGABE: MBP 2/2022, S. 20 · ID: 47899888