Vermietung und VerpachtungSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch verbilligte Vermietung (§ 21 Abs. 2 EStG)
| Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus vermietet, wird sich an der ortsüblich erzielbaren Miete orientieren, die er nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG versteuern muss. Die Ausgangslage ist jedoch oft dann eine andere, wenn es um eine Überlassung an nahe Angehörige geht. Hier spielen regelmäßig auch andere Überlegungen (wie z. B. die finanziellen Möglichkeiten des Kindes) eine Rolle, sodass häufig ein unter der ortsüblichen Miete liegendes Entgelt vereinbart wird. Durch die Regelung in § 21 Abs. 2 EStG können sich steuergünstige Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, wenn die Spielregeln eingehalten werden. |
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AUSGABE: MBP 11/2022, S. 186 · ID: 48531339