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Aug. 2025

Einkommen- und Gewerbesteuer Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte bei abweichendem Wirtschaftsjahr

05.08.2025230 Min. Lesedauer IWW

| Hat eine Gesellschaft ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, ist für die Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG nicht auf das Ende des gewerbesteuerrechtlichen Erhebungszeitraums abzustellen, sondern auf das Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs (BFH 10.4.25, IV R 21/22, Abruf-Nr. 248394). |

Beachten Sie | Für die Aufteilung des Steuerermäßigungsbetrags sind der Gewerbesteuer-Messbetrag und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer auf diejenigen Gesellschafter zu verteilen, die zum Ende des Wirtschaftsjahrs an der Gesellschaft beteiligt waren.

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AUSGABE: MBP 8/2025, S. 127 · ID: 50464082

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