Vermögensübergabe gegen VersorgungsleistungenLeibrente versus dauernde Last bei Ausschluss der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs
Abruf-Nr. 226456
| Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 1.1.08 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie eine dauernde Last dar, wenn sie abänderbar sind. Dabei kann eine Abänderbarkeit der Leistungen trotz einer teilweise ausgeschlossenen Übernahme des pflegebedingten Mehrbedarfs vorliegen. Es reicht aus, wenn der Mehrbedarf im Versorgungsvertrag wenigstens über einen der drei möglichen Durchführungswege der Pflege abgedeckt wird (BFH 16.6.21, X R 31/20, Abruf-Nr. 226456). |
1. Hintergrund und bisherige Rechtsprechung
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AUSGABE: MBP 2/2022, S. 21 · ID: 47900273