Steuerermäßigung (§ 35c EStG) für energetische GebäudesanierungBerücksichtigung der Kosten für den Energieberater
Abruf-Nr. 230346
| Das FinMin Schleswig-Holstein (ESt-Kurzinformation Nr. 2022/1 vom 3.1.22, VI 306 - S 2296c - 001, Abruf-Nr. 230346) hat kürzlich darauf hingewiesen, wie die Kosten für den Energieberater bei der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG zu berücksichtigen sind. |
Nutzen Steuerpflichtige ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken und ist diese bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre, kann eine Steuerermäßigung (§ 35c EStG) beantragt werden, wobei folgende Höchstbeträge gelten:
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AUSGABE: MBP 11/2022, S. 183 · ID: 48623725