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SonderausgabenÜbersicht über vom BMF anerkannte Versorgungswerke

Abo-Inhalt01.04.20071 Min. Lesedauer IWW

Beiträge zu berufsständigen Versorgungswerken sind Aufwendungen für die (besonders begünstigte) Basisvorsorge, wenn das Versorgungswerk als eine mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Einrichtung anerkannt ist. Das BMF hat jetzt seine Liste aktualisiert, die alle Versorgungswerke aufzählt, die die Voraussetzungen erfüllen. (Schreiben vom 7.2.2007, Az: IV C 8 - S 2221 - 128/06) (Abruf-Nr. 070748070748)

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AUSGABE: LGP 4/2007, S. 55 · ID: 87902

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