Arbeitsecke in der PrivatwohnungSteuerfreie Aufwandsentschädigungist nur bei Werbungskosten möglich!
Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 EStG ist nur möglich, soweit der Arbeitnehmer die ersetzten Aufwendungen als Werbungskosten absetzen könnte. Das hat der BFH jetzt noch einmal bestätigt (Urteil vom 29.11.2006, Az: VI R 3/04; Abruf-Nr. 070058070058)
Mietentschädigung für Arbeitsecke in der Privatwohnung
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AUSGABE: LGP 4/2007, S. 69 · ID: 87917