Sonderregelung für LeiharbeitnehmerRegelmäßige Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit
Auch die langfristig aufgesuchte Einrichtung eines Kunden ist keine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers. Das hat das BMF jetzt eingesehen und die entsprechenden BFH-Urteile veröffentlicht. Für Leiharbeitnehmer soll es aber eine Sonderregelungen geben.
Auch die langfristig aufgesuchte Einrichtung eines Kunden ist keine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers. Das hat das BMF jetzt eingesehen und die entsprechenden BFH-Urteile veröffentlicht. Für Leiharbeitnehmer soll es aber eine Sonderregelungen geben.
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AUSGABE: LGP 2/2010, S. 26 · ID: 133399
