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Feb. 2010

Sonderregelung für LeiharbeitnehmerRegelmäßige Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit

Abo-Inhalt05.02.20108 Min. Lesedauer IWW

Auch die langfristig aufgesuchte Einrichtung eines Kunden ist keine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers. Das hat das BMF jetzt eingesehen und die entsprechenden BFH-Urteile veröffentlicht. Für Leiharbeitnehmer soll es aber eine Sonderregelungen geben.

Auch die langfristig aufgesuchte Einrichtung eines Kunden ist keine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers. Das hat das BMF jetzt eingesehen und die entsprechenden BFH-Urteile veröffentlicht. Für Leiharbeitnehmer soll es aber eine Sonderregelungen geben.

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AUSGABE: LGP 2/2010, S. 26 · ID: 133399

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