AbfindungAusscheiden eines Mitunternehmers als GmbH-Geschäftsführer
Auch wenn die Einkünfte eines GmbH-Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen seiner Beteiligung an der KG steuerlich als gewerblich behandelt werden, kann eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes tarifermäßigt versteuert werden.
Auch wenn die Einkünfte eines GmbH-Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen seiner Beteiligung an der KG steuerlich als gewerblich behandelt werden (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), kann eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes tarifermäßigt versteuert werden. In einem Fall vor dem BFH stand der Geschäftsführer - wie für eine steuerbegünstigte Abfindung erforderlich - bei Abschluss des Aufhebungsvertrags unter erheblichem Druck. Denn ohne Aufhebungsvertrag wäre er wegen unüberbrückbarer Differenzen über die Geschäftsführung gekündigt worden.
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AUSGABE: LGP 2/2010, S. 19 · ID: 133390
