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Änderung der EStRPensionszusagen für beherrschende GGf: Neue Altersgrenzen bei steuerlicher Bewertung

Abo-Inhalt12.01.20094 Min. Lesedauer von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München

Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) muss künftig eine Staffelung nach dem Geburtsjahrgang erfolgen (R 6a Abs. 8 EStR).

Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) muss künftig eine Staffelung nach dem Geburtsjahrgang erfolgen (R 6a Abs. 8 EStR).

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AUSGABE: LGP 1/2009, S. 14 · ID: 123856

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