Rentenversicherung Nicht jeder angestellte Rechtsanwalt ist ein Syndikusanwalt
Ein angestellter Rechtsanwalt, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist rentenversicherungspflichtig.
Ein angestellter Rechtsanwalt, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist rentenversicherungspflichtig. Das gilt auch, wenn er in seiner vorherigen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig beschäftigt war.
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AUSGABE: LGP 3/2010, S. 39 · ID: 134054