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Okt. 2024

SachbezügeNeue Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2025

Leseprobe01.01.20251634 Min. Lesedauer IWW

| Seit dem 01.01.2025 gelten neue Sachbezugswerte. Denn diese wurden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Konkret gelten für 2025 folgende Werte: |

PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten – ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine – müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem Arbeitgeber diesen Betrag vom Lohn einbehalten oder der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt.

  • Der Monatswert für die Unterkunft ist auf 282 Euro (2024: 278 Euro) gestiegen.
  • Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt
    • der monatliche Gesamtwert von 333 Euro (2024: 313 Euro) bzw.
    • der Einzelwert für ein Frühstück von 2,30 Euro (2024: 2,17 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen von 4,40 Euro (2024: 4,13 Euro) – der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung also 11,10 Euro.
  • Die Sachbezugswerte für Mietwohnungen unterscheiden sich von denen für Unterkünfte. Sie betragen
    • 4,95 Euro (2024: 4,89 Euro) je Quadratmeter monatlich bzw.
    • 4,05 Euro (2024: 4,00 Euro) je Quadratmeter monatlich bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche).
Weiterführende Hinweise
  • Tabelle über alle „Sachbezugswerte 2025“ auf iww.de/lgp → Abruf-Nr. 50134932
  • 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung → Abruf-Nr. 245225

ID: 50134900

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