PflegeversicherungMaximale Beitragszuschüsse steigen zum 1. Juli 2008
Arbeitnehmer die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben ab Juli 2008 Anspruch auf einen höheren Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber.
Arbeitnehmer die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber. Weil der Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 steigt, erhöht sich der maximale Beitragszuschuss auf monatlich 35,10 Euro (bisher 30,60 Euro) und in Sachsen auf 17,10 Euro (bisher 12,60 Euro).
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AUSGABE: LGP 7/2008, S. 111 · ID: 120345