Fahrtkosten Mautgebühr ist mit Entfernungspauschale abgegolten
Mautgebühren werden nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale anerkannt, weil mit der Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten sind.
Mautgebühren werden nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale anerkannt, weil mit der Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten sind. Nur außergewöhnliche Kosten könnten daneben abgezogen werden. Kosten für die Straßenbenutzung seien aber gerade typische Aufwendungen, entschied das FG Schleswig-Holstein (rechtskräftiges Urteil vom 30.9.2009, Az: 2 K 386/07; Abruf-Nr. 093862093862).
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AUSGABE: LGP 3/2010, S. 37 · ID: 134049
