Betriebliche Altersversorgung/KrankenversicherungLSG Berlin-Brandenburg: Einmalige Kapitalauszahlung aus bAV ist beitragspflichtiger Versorgungsbezug
| Eine einmalige Kapitalleistung aus einer betrieblichen Altersversorgung wie z. B. die Einmalzahlung aus einer Direktversicherung ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden und sich dabei auf die mittlerweile ständige Rechtsprechung des BVerfG, des BSG und der Instanzgerichte gestützt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.01.2025, Az. L 1 KR 241/23, Abruf-Nr. 248220). |
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