Zunächst befristet bis zum August 2012Leichterer Zugang für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer zum Arbeitslosengeld I
Befristete Beschäftigungen für eine kurze Zeit sind in vielen Branchen (zum Beispiel im Baugewerbe, in der Hotelbranche oder beim Theater) keine Seltenheit. Für diese Beschäftigtengruppe ist der Zugang zum Arbeitslosengeld I mit Wirkung ab 1. August 2009 erleichtert worden.
Befristete Beschäftigungen für eine kurze Zeit sind in vielen Branchen (zum Beispiel im Baugewerbe, in der Hotelbranche oder beim Theater) keine Seltenheit. Für diese Beschäftigtengruppe ist der Zugang zum Arbeitslosengeld I mit Wirkung ab 1. August 2009 erleichtert worden (Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze; Abruf-Nr. 092119092119).
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AUSGABE: LGP 3/2010, S. 53 · ID: 134064