KünstlersozialabgabeKünstlersozialabgabe für „Superstar“-Juroren
RTL muss für Dieter Bohlen und seine „DSDS“-Kollegen Künstlersozialabgabe zahlen. Das hat jetzt das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt.
RTL muss für Dieter Bohlen und seine „DSDS“-Kollegen Künstlersozialabgabe zahlen. Das hat jetzt das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Tätigkeit der Jury unterfalle der Unterhaltungskunst. Das Künstlersozialversicherungsgesetz gebe keinen besonderen Qualitätsrahmen vor. Es reiche aus, wenn die Juroren eine eigenschöpferische Leistung zur Unterhaltung des Fernsehpublikums erbringen.
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AUSGABE: LGP 1/2009, S. 2 · ID: 123845